Kanalsanierung Lauf an der Pegnitz

Spezialist für Kanalsanierung Lauf a. d. Pegnitz

Eine TV-Untersuchung mit Hilfe einer Kamerabefahrung in Ihrem Kanal ist eine Vorschrift der Stadtverwaltung. Sie erhalten von uns im Anschluss ein Prüfprotokoll. Dieses legen Sie bei der Verwaltung vor. Somit haben sie Ihre Bring-Pflicht erfüllt und sind der vorgeschriebenen Kanaluntersuchung nachgekommen.

Ob die Kanalsanierung Lauf a. d. Pegnitz (91207) besondere Anforderungen hat, erfahren Sie von unseren
Speizialisten unter ✆ 0911 77 36 36

Wiederkehrende Nachweispflicht für Lauf a. d. Pegnitz

Alle 25 Jahre müssen Hauseigentümer nachweisen, dass ihre Leitungen in Ordnung sind. Innerhalb eines Wasserschutzgebiet – also in besonders zu schützenden Bereichen kann der Nachweis sogar alle zehn Jahre fällig sein.

Eine Dichtheitsprüfung für Lauf a. d. Pegnitz oder einer Kamera-TV-Untersuchung kann Schäden feststellen. Es kann eine Reparatur (Sanierung) des Kanals notwendig sein. Wir erstellen Ihnen ein preiswertes Angebot. Unsere Referenzen zeigen unsere Zuverlässigkeit und Professionalität.